Privatpatienten und Beihilfe

Die Übernahme von psychotherapeutischen Leistungen hängt ganz individuell von Ihrer Privaten Krankenversicherung ab. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen die Kosten hierfür übernommen werden. Sobald Sie diese Informationen eingeholt haben, können wir mit den Probesitzungen beginnen und einen Antrag auf Kostenübernahme einer Psychotherapie bei Ihrer privaten Krankenkasse stellen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) jeweils zum Ende des Monats.

 

Selbstzahler

Natürlich können Sie Ihre Psychotherapie auch selbst bezahlen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie in einer absehbaren Zeit eine Verbeamtung anstreben, eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, in eine Private Krankenkasse wechseln wollen oder aufgrund von Sperrzeiten keine Psychotherapie erstattet bekommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

 

 

Sie können sich bei mir persönlich telefonisch, per E-Mail oder SMS melden und wir vereinbaren bei Bedarf ein kurzes Erstgespräch für Organisatorisches bzgl. der Kostenübernahme für die Therapie. Am Anfang dieser finden bis zu 5 Probegespräche statt, sogenannte probatorische Sitzungen. In diesen überprüfen wir, ob eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann

und ich erkläre Ihnen die therapeutische Vorgehensweise in der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Es kann ein Therapieantrag gestellt werden, nach dessen Bewilligung die Therapie beginnen kann. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt.

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In manchen Lebensphasen stehen wir vor bestimmten Herausforderungen oder befinden uns in einer Krise, für die eine Psychotherapie nicht notwendig wäre. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einzelne beratende Sitzungen in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung hierfür erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).